dass
rund drei Viertel der Wohngebäude in Deutschland zu Zeiten
errichtet wurden, als der energiesparende Wärmeschutz aufgrund
der damals geringen Energiekosten keine besondere Bedeutung
hatte? Selbst nach der ersten Ölkrise in den 70er Jahren
wurde in solchen Häusern und Wohnungen vielfach nur das
Allernötigste in ausreichenden Wärmeschutz investiert.
Entsprechend
den Forderungen des Gesetzgebers in der aktuellen Energiesparverordnung
müssen Haus- und Wohnungseigentümer ab dem 1. Juli
2008 einen Energieausweis ausstellen lassen, wenn sie ihre Wohnung,
Wohnhaus oder Wohnimmobilie Baujahr 1965 oder älter verkaufen
oder neu vermieten wollen.